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Änderung der Vorfahrt in der Springiersbacher Straße

03. 01. 2022

Im Laufe der nächsten Woche wird die Springiersbacher Straße in die 30 km Zone nördlich der der B49 integriert.

Ab diesem Zeitpunkt ändert sich die Vorfahrtsregelung an allen Kreuzungen auf „Rechts vor Links“.

Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung Springiersbach kommen, müssen also den Fahrzeugen aus den Straßen

  • Zum Klosterflur
  • Kapellenweg und
  • Birkenweg (Turnhallenvorplatz)

Vorfahrt gewähren.

Bitte achten Sie darauf!

Bruno Kihm

 

Bild zur Meldung: Änderung der Vorfahrt in der Springiersbacher Straße